Kosten
 
 
Wir halten unsere Preise günstig und absolut transparent!

Bei der Beauftragung unserer Dienstleistung entstehen für Sie folgende Kosten:

  1. Bearbeitungskosten monatlich an La Vita Senior: 250 Euro netto
  2. Monatlichen Kosten für die Vollzeitpflege betragen je nach Fall ab 2000 Euro brutto

Die monatlichen Kosten enthalten alle Abzüge wie Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben und sind abhängig von:

  • Deutschkenntnissen der Betreuungskraft
  • Krankheitsbild des Patienten
  • Erwartungen an die Qualifikation bzw. Grundpflegekenntnisse der Betreuungskraft
  • Anzahl der Pflegebedürftige Personen
  • Zusätzliche Erfordernisse der nächtlichen Arbeit

  • Kosten für die An- und Abreise der neuen Pflegekraft alle 2 bis 3 Monate betragen ca. 170 Euro brutto (von Kooperationspartnern abhängig)

Zuschüsse und Förderungen

Leistungen bei La Vita Senior können privat oder über Pflegeversicherung finanziert werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine Leistung, die ein pflegebedürftiger Mensch von seiner Pflegekasse erhält, um die häusliche Pflege sicherzustellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit:  www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html

Das monatliche Pflegegeld je Person:

Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (Euro) 125* 316 545 728 901

*Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, sondern ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine ambulante Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen oder von einer privaten Pflegeperson gepflegt werden und diese vorübergehend wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert sind.

Ihr Anspruch auf die Verhinderungspflege beträgt max. 1612 Euro im Kalenderjahr.

Wenn Sie die Kurzzeitpflege in dem Jahr nicht nutzen, können Sie 50% der Kurzzeitpflege (= 806,00 Euro) für die Verhinderungspflege verwenden. Dieser Leistungsbetrag kann auf maximal 2.418 Euro erhöht werden. Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege ist rückwirkend möglich.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.html www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte zur Erleichterung der häuslichen Pflege.

Pflegebedürftige haben monatlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html

Steuern

Die häusliche Pflege kann als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) oder auch als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geltend gemacht werden.

Sie können 20% der pro Jahr in Rechnung gestellten Dienstleistungen (bis zu 20.000 Euro) von der Steuer absetzen. Damit können sich Ihre Kosten bis zu 4.000 Euro (20% von 20.000 Euro = 4000 Euro) reduzieren.

 
 
 
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